Entschuldigung und Richtigstellung

MAINSCHAFF, 03.07.2026. Am 21. Mai haben wir hier an dieser Stelle berichtet, dass Verpächter und Immobilienbesitzer Hench den Pächtern der Gaststätte „zur Krone“ in Mainaschaff untersagt hätte die Wirtsräume an den AfD-Ortsverband für öffentliche Veranstaltungen und Stammtische zu vergeben und mit einer Kündigungsklage gedroht hätte.

Diesen Artikel haben wir gelöscht, diese Meldung müssen wir nun berichtigen.

  1. Nach Darstellung der Rechtsanwälte der Familie Hench bestehe nämlich gar kein Rechtsverhältnis zwischen dem Pächter der Gaststätte und der Familie Hench, da diese die gesamten Räumlichkeiten an die Betreiber des Marionettentheaters „Puppenschiff“ verpachtet hätte und die wiederum ein Untermietverhältnis mit dem Pächter der Gaststätte betrieben. Somit gäbe es keine – und hätte auch nie bestanden – unmittelbare Weisungs- und Verbotsbefugnis der Familie an den Pächter.
     
  2. Unsere Behauptung, dass die Familie Hench der Gaststätte „zur Krone“ die Bewirtung der AfD untersagte, müssen wir auch korrigieren. Diese „impliziert eine rechtlich bindende, einseitige Weisung verbunden mit er Erwartung einer Befolgungspflicht“. Eine solche Untersagung hätte die Familie Hench zu keiner Zeit ausgesprochen. Sie hätte „ohne Rechtsanspruch und ohne Verbindlichkeit lediglich den Wunsch geäußert, im Sinne des Hausfriedens künftig von einer Bewirtung von AfD-Veranstaltungen abzusehen“. Also nur eine „unverbindliche Bitte“.

Wir nehmen hiermit öffentlich die von uns getätigten missverständlichen Äußerungen zurück und entschuldigen uns bei den Eigentümern des Gebäudes, der Familie Hench, in dem die Gaststätte „zur Krone“ untervermietet ist, für die Ihnen aus unserer Berichterstattung möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten. Tut uns leid, da hatten wir wohl nicht die richtigen Informationen oder haben uns aufs „Hörensagen“ verlassen.

 

Immerhin hat die Familie Hench eingeräumt, dass es ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung der Familie Hench, dem Betreiber des Marionettenthaters und dem Gaststättenbetreiber gab. Der Wirt der Krone, der Gaststättenbetreiber muss da wohl etwas falsch verstanden oder interpretiert haben. Sie kennen das ja: das Sender- und Empfängermodell. Das kann ja mal vorkommen.

 

Um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, wurden wir höflich von den Rechtsanwälten der Familie Hench gebeten, die Erstattung der Kosten ihres anwaltlichen Abmahnschreibens zu übernehmen. Ein niedriger vierstelliger Betrag. Das übernehmen wir gerne, da die Gerichte in Deutschland ja sowieso überlastet sind.

 

Für den Vorstand des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg
Klaus-Uwe Junker, Vorsitzender

 

Falls Sie unseren Kreisverband bei der Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten unterstützen möchten, freuen wir uns auch über Kleinbeträge als Spende. Informationen zu Ihrer Spende an uns finden Sie unter Spenden 

 

Wichtige Aufgaben über Jahrzehnte ignoriert

ASCHAFFENBURG, 01.07.2026. In der Geschichte der Stadtpolitik gratulierte man sich ständig für die hervorragende Haushaltslage, freute sich über die hohen Rücklagen, die gebildet werden konnten. In den Haushaltsreden klopften sich die Fraktionssprecher dafür gerne stets gegenseitig auf die Schultern.

 

Verdrängen und Verschieben
In den vergangenen 6 Jahren, in denen jetzt auch unsere Fraktion dem Stadtrat angehört, veränderte sich der Ton. Die Wortwahl aus dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt wurde immer öfter drastischer. „Dringender Handlungsbedarf“, „Wir verlieren sonst die Nutzungsgenehmigung“, „Einsturzgefahr“, „Wir können jetzt wirklich nicht mehr länger warten“, sind nur einige Beispiele von Aussagen, die belegen: DRNGENDER HANDLUNGSBEDARF !. Wichtige Sanierungsaufgaben wurden von den Stadträten immer wieder verschoben. Mit Floskeln wie „Wir haben da noch Beratungsbedarf“. Eine der häufigsten Wortmeldungen, die wir uns in den letzten Jahren anhören mussten: „Bitte legen Sie uns das in einem Jahr nochmal überarbeitet vor“.

 

Investitionsstau
Doch jetzt kommen die dicken Brocken, die großen, nicht mehr aufschiebbaren Projekte, zu einer absoluten Unzeit, mit hohen Material- und Baukosten. Die Instandhaltung unserer Infrastruktur wurde über Jahrzehnte vernachlässigt. In der letzten Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates war unsere Kläranlage das Hauptthema. 140 Millionen Euro notwendiger Investitionen stehen in den nächsten Jahren an. Viele Bauteile sind an die 50 Jahre alt, und die Faultürme haben schon Risse im Spannbeton. Die Trafostation muss dringend erneuert werden. Berichte, die wir in den letzten Jahren schon von einigen Brückenbauwerken, Kanalbereichen, Gebäuden, etc. in ähnlicher Weise hören mussten.

 

Zeit zu handeln
Höchste Zeit, um strukturiert vorzugehen! Wir haben daher in der Sitzung darum gebeten, umgehend wieder den Arbeitskreis „Großbauprojekte“ zu aktivieren. Die Teilnehmer müssen dieses Mal offen und transparent mit allen wesentlichen Informationen über den Zustand wichtiger Infrastrukturen versorgt werden, um die notwendigen Entscheidungen in die Wege leiten zu können. Wir können es uns auf Dauer nicht mehr leisten Millionen in Projekte, wie das Schlossufer, den Aufzug, Brunnen im öffentlichen Raum, usw. zu investieren, während nebenan die Brücke wegen Einsturzgefahr gesperrt werden muss.

 

Lothar Franke, Stadtrat

für die Stadtratsfraktion

AfD spricht sich gegen Beflaggung mit Regenbogen aus

ASCHAFFENBURG 03.06.2026. Der OB der Stadt Aschaffenburg hat entschieden, dass an den städtischen Gebäuden und Plätzen keine Regenbogenflaggen zum Christopher Street-Day am 6. Juni gehisst werden. Das linke Main-Echo rotiert und schreibt dagegen an. Aber der OB Markus Schlemmer hat Recht. 

 

Der Sprecher der AfD-Kreistagsfraktion und Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg (Stadt und Land) Klaus-Uwe Junker schreibt dazu an Landrat Dr. Alexander Legler und fordert ihn auf, diesem Beispiel der Stadt Aschaffenburg zu folgen und sich an die Beflaggungs-ordnung des Freistaates Bayern zu halten. Hier ein Auszug aus dem Schreiben vom 3.6.2026:

 

"Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Legler, das in der Einladung zum Christopher-Street-Day zum Ausdruck gebrachte Anliegen der Organisatoren teilen wir als AfD-Fraktion nicht, da wir keine systematische Benachteiligung oder nicht vorhandene Gleichstellung in Politik, Wirtschaft, Rechtsprechung von sogenannten queeren Personen erkennen können. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unser Grundgesetz sprechen dazu eine deutliche Sprache und unterscheiden nicht nach Geschlecht des Menschen.

 

Deswegen sprechen wir uns gegen die Beflaggung von öffentlichen und amtlichen Gebäuden und Plätzen mit der Regenbogenflagge aus und begrüßen die aktuell in den Medien diskutierte Entscheidung der Stadt Aschaffenburg.

 

Die deutsche Nationalfahne in der Farben Schwarz, Rot, Gold steht seit ihrer ersten Verwendung beim Hambacher Fest und bei der Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit. Sie war somit das erste Symbol für den demokratischen Nationalstaat. Unsere Nationalfahne ist ein Hoheitssymbol, die Regenbogenflagge nicht.

 

Auf Fahnenmasten vor amtlichen Gebäuden haben Hoheitssymbole ihren Platz und keine Sympathiebekundungen. Besonders keine Sympathiebekundungen für Gruppen, die jeden Respekt vor unseren Nationalfarben vermissen lassen.

 

Wir fordern Sie auf, sich an die Beflaggungsordnung des Freistaates Bayern zu halten und bitten Sie das bei der Beflaggung vor dem Landratsamt und vor anderen amtlichen Gebäuden am Samstag zu berücksichtigen, wie es Ihr Amtskollege Markus Schlemmer in der Stadt Aschaffenburg konsequenterweise auch tut.

 

Viele Grüße

Klaus-Uwe Junker

Sprecher AfD-Fraktion im Kreistag Aschaffenburg

Weitere Statements, Mitteilungen und Berichte finden Sie unter Presse auf dieser Seite.

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