Medien und die AfD

Umdenken in Redaktionen seit Silvester 2015/ 2016

Mit der Presse hat die AfD wegen der schwierigen Erfahrungen der vergangenen Jahre kein einfaches Verhältnis. Es zeichnet sich aber bundesweit eine Entspannung ab. Seit den Kölner Silvesterübergriffen 2015 und den folgenden Terror- und Gewalttaten in Deutschland und Europa gibt es einen Trend der Medien zu einer umfassenderen und ausgewogeneren Berichterstattung. Ausländerkriminalität und Terrorrisiken bei Menschen aus islamisch geprägten Ländern werden nicht mehr unter den Teppich gekehrt.

 

Normalisierungseffekt nach jedem Wahlsieg

Neben vielen großen Meinungsführern in der Pressebranche schwenken inzwischen ebenso regionale Zeitungen um und fahren grundsätzlich keinen pauschal verteufelnden Konfrontationskurs mehr gegen die politisch unbequeme AfD. Nach jeder gewonnen Landtagswahl – allein 2016 gab es davon fünf – wächst das sachliche Interesse an der AfD und den von ihr aufgegriffenen Themen. Die Berichterstattung ist insgesamt weniger einseitig und unaufgeregter geworden. Sowohl in der Wortwahl wie auch in den Schlagzeilen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber es gibt mehr Anzeichen optimistisch in die Zukunft zu blicken, als sich weiter zu ärgern. Die Medien sind ein großer schwerfälliger Tanker, der seinen Kurs nur langsam korrigiert.  

 

Keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung

Auf der anderen Seite bestehen bei vielen Bürgern generell falsche Vorstellungen von den Pflichten der Medien. So gibt es kein Gesetz, das sie zur objektiven Berichterstattung verpflichten würde. Im Gegenteil. Zur Pressefreiheit des Grundgesetzes gehört, dass zum Beispiel jeder Zeitungsverleger sein Blatt so tendenziös links oder rechts positionieren darf, wie er will. Diese politische Richtlinie findet sich als verbindliche Klausel in vielen Arbeitsverträgen von Journalisten.

 

Verfassung verlangt „wahrheitsgemäß zu berichten“

Laut bayerischer Verfassung und dem Landespressegesetz sind die Medien zwar – man lese und staune – verpflichtet „wahrheitsgemäß zu berichten“. Doch das bedeutet nur, dass keine „Fake news“ erfunden werden dürfen. Die einseitige Darstellung, die Erwähnung nur subjektiv ausgewählter Fakten und das komplette Weglassen bestimmter anderer Tatsachen oder Aspekte eines Themas ist der Redaktion komplett selbst überlassen. Man könnte das so zusammenfassen: Die Presse muss zwar die Wahrheit schildern, aber eben nicht die ganze Wahrheit. Zum kritischen Journalismus gehört traditionell, vor allem nach dem Haar in der Suppe zu suchen und eine Neigung, jeden Vorgang zu dramatisieren und möglichst auch noch zu skandalisieren. Davon können alle Parteien und Politiker ein Lied singen.

 

Pressekodex
Richtlinien des Deutschen Presserats für die Arbeit in Redaktionen (Zeitungen und Zeitschriften)
Presse Presserat Pressekodex 2015.pdf
PDF-Dokument [562.2 KB]
Druckversion | Sitemap
© AfD Kreisverband Aschaffenburg