gemäß EU-Verordnung 2024/900 (TTPW-VO)
1. Was ist die Verordnung (EU) 2024/900 (TTPW-VO)?
Die Verordnung (EU) 2024/900 ist eine unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltende Regelung der Europäischen Union, die am 13. März 2024 veröffentlicht wurde. Sie trägt den Titel „Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ („TTPW-VO“). Ihr Ziel ist es, einheitliche Regeln für politische Werbung – sowohl online als auch offline – zu schaffen und insbesondere die Steuerung bzw. Ausrichtung von Werbung (Targeting) sowie die Herkunft der Mittel und die Identifikation von Sponsoren transparenter zu machen.
Die Verordnung richtet sich an alle Beteiligten entlang der Werbewertschöpfungskette – also Sponsoren (z. B. Parteien, Interessenverbände), Dienstleister (z. B. Agenturen, Plattformen) und Mediendienste, die politische Werbung verbreiten.
2. Was sagt der AfD-Kreisverband zur EU-Verordnung TTPW-VO?
Diese Verordnung (EU) 2024/900 ist wie vieles, was uns über Brüssel als Segen aus der EU versprochen wird. Ein monströses, bürokratisches Monstrum, das eher Rechtsunsicherheit fördert, als Rechtsklarheit zu schaffen. Die versprochene Transparenz zielt eher auf Überwachung mittels eigenem Meldeverfahren, Kennzeichnungs- und Archivierungspflicht. Jedes Mitgliedsland muss wiederum eine Behörde benennen / schaffen, die für die Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung zuständig ist. Dies kostet wieder sehr viel Geld von uns Steuerzahlern.
3. Verhindert diese Verordnung politische Werbung oder schränkt sie ein?
Ja, selbstverständlich. Jeder politische Akteur muss sich erst durch diese EU-Verordnung kämpfen, ggf. Rechtsbeistand suchen, bevor er in der politischen Werbung aktiv wird und eine politische Aussage, Werbung im Print oder online veröffentlicht.
Aktuell kann bei Google und Meta Politische Werbung nicht mehr veröffentlich werden. Meta, der Mutterkonzern der sozialen Netzwerke Facebook und Instagram, hat mitgeteilt, aufgrund der Komplexität der Vorschriften künftig keine Werbeanzeigen zu politischen, wahlbezogenen oder gesellschaftlichen Themen mehr in Europa zuzulassen. Auch Google lässt auf seinen Plattformen wie z.B. YouTube keine Werbung für Parteien und Politiker mehr zu, sondern allenfalls für öffentliche Institutionen.
4. Gilt die TTPW-VO für die hierhin verlinkte politische Werbung des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg?
Die auf diese Seite mittels QR-Code verlinkte politische Werbung des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg und seiner Untergliederungen ist nicht
offenlegungs-, kennzeichnungs- und archivierungspflichtig gemäß der TTPW-VO.
Unsere Werbung wird nicht gesponsert, die finanziellen Mittel werden vom Kreisverband direkt aufgebracht. Mittels Mitgliedsbeiträgen und allgemeinen Wahlkampfspenden, die im Parteiengesetz §25
geregelt sind und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages überwacht werden.
Die aktuell verlinkte politische Werbung des AfD-Kreisverbandes Aschaffenburg erfolgt im Sinne des grundgesetzliche verbrieften Auftrages an die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, gemäß Art. 21 (1) GG. Sie erfolgt aktuell zur Information zu den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März 2026.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur EU-Verordnung TTPW-VO finden Sie unter:
https://wahlkampf.afd.de/werberichtlinien/